Martin Mißfeldt berichtete gestern in seinem Blog über ein Urteil des Hamburger Landesgerichtes, welches der „Personensuchmaschine“ Yasni weiterhin erlaubt, die Bilder (und andere Inhalte) von anderen Webseiten zu verwenden. Yasni sieht sich selbst als Metasuchmaschine. Das Problem bei solchen Metasuchmaschinen ist, dass sie selbst nicht crawlen, sondern ihre Daten von den „richtigen“ Suchmaschinen (Google und Bing) auslesen. Somit gibt es keinen Yasni-Bot den man per robots.txt aussperren könnte um zu verhindern, dass die eigenen Inhalte bei Yasni angezeigt werden.

„Das klingt jetzt erst einmal halb so schlimm, denn wenn die Daten bei Google oder Bing vorhanden sind, dann können sie ja auch ruhig noch auf anderen Seiten auftauchen, oder?“ So oder so ähnlich haben die Hamburger Richter entschieden, scheinen dabei aber nicht über die Wirkungsweise von robots.txt oder IP-Blacklists aufgeklärt worden zu sein. Richtig ärgerlich ist bei der Sache nämlich, dass Yasni einige Schlupflöcher ausnutzt um an Google Traffic zu gelangen – vereinfacht gesagt, klaut „verwendet“ Yasni Bilder von anderen Seiten um damit Besucher für die eigene Seite zu gewinnen. Dass genau dieses Vorgehen die Webmaster dazu bewegt Yasni aussperren zu wollen, scheint die Richter nicht interessiert zu haben. Mehr Informationen zu dem Gerichtsbeschluss und was genau Yasni treibt, findet man wie gesagt im Martin Mißfeldts Blog auf tagseoblog.de.

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